Programm ‚unternehmensWert:Mensch‘ | Wie man Fördergelder bekommt

Kategorie für Sie geschrieben

Stellen Sie sich vor, Sie könnten Ihr Unternehmen durch eine Verbesserung von Führung, Kommunikation und Personalentwicklung ein gutes Stück voranbringen. Das würde auch noch zeitsparend und qualifiziert durch kompetente Berater begleitet und außerdem mit 80 % des Beratungsaufwandes vom Staat gefördert. Das gibt es nicht? Doch das gibt es!

Und zwar deshalb: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Europäische Sozialfonds (ESF) haben in diesem Herbst das Programm unternehmensWert:Mensch aufgelegt. Es unterstützt die Beratung von Unternehmen mit bis zu neun Mitarbeitern mit 80 % der Kosten. Unternehmen mit 10 bis zu 249 Mitarbeitern können in NRW mit 50 % Förderung aus einem verwandten Programm rechnen. In den meisten anderen Bundesländern erfolgt diese Förderung auch aus dem Programm unternehmensWert:Mensch.

Wir arbeiten dabei als autorisierte Prozessberater mit.Logo_UWM_klein

Die Handlungsfelder des Programms sind:

  • Personalführung
  • Chancengleichheit und Diversity
  • Gesundheit
  • Wissen und Kompetenz

Konkret geht es beispielweise um folgende unserer Beratungsangebote:

Verbesserung

  • .der Führungseffizienz von Unternehmerpaaren (Ich & Du und die Firma)
  • des Führungsverhaltens und Entwicklung von Führungsgrundsätzen
  • der internen Kommunikation und Entwicklung entsprechender Maßnahmen und Instrumente
  • der Nutzung von vorhandenen Potenzialen und Schaffung einer Teilhabekultur
  • der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Entwicklung geeigneter Maßnahmen

Entwicklung und Einführung

  • eines Systems zur Personalentwicklung
  • von Instrumenten zur innerbetrieblichen Konfliktbehandlung
  • einer Unternehmensvision, eines Leitbildes und von Grundsätzen der Zusammenarbeit
  • von Konzepten zur Mitarbeiterbindung
  • eines betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM)
  • eines Fortbildungs- und Qualifizierungskonzeptes

Das ist nur eine Beispielliste, andere Projekte werden ebenfalls gefördert. Wenn eines der Themen für Sie und Ihren Betrieb interessant ist, braucht es nur drei Schritte von der Idee bis zur erfolgreichen Umsetzung und zur staatlichen Förderung:

  1. Erstberatungsstelle aufsuchen
  2. Beratung nach Freigabe durchführen
  3. Fördermittel erhalten

Im ersten Schritt wenden Sie sich an eine der bundesweit verfügbaren Erstberatungsstellen. Das sind oft die Ihnen bekannten Kammern. Dort werden der konkrete betriebliche Beratungsbedarf und die Förderfähigkeit kostenlos geklärt. Die Kontaktdaten der Erstberatungsstellen finden Sie unter www.unternehmens-wert-mensch.de

Mit der Freigabe durch die Erstberatungsstelle können Sie die Beratung durch autorisierte Prozessberater der Initiative unternehmensWert:Mensch in Anspruch nehmen. Gefördert werden bis zu zehn Beratungstage à 1.000 Euro. Unternehmen mit bis zu neun Mitarbeitern erhalten von 10.000 Euro Beratungskosten 8.000 Euro als Förderung erstattet. Helmut und Marianne Becker sind beide als Prozessberater autorisiert.

Damit Sie den richtigen Beratungsansatz für Ihr Unternehmen wählen und für das Gespräch bei der Erstberatungsstelle besten vorbereitet sind, haben wir für interessierte Unternehmen ein besonderes Angebot:

Anhand eines Fragebogens mit 3 x 20 Fragen erstellen wir für Sie eine fundierte Standortbestimmung im Hinblick auf die Handlungsfelder des Programms unternehmensWert:Mensch. Die schriftliche Auswertung und eine telefonische Besprechung der Ergebnisse sind kostenlos. Das Gespräch bei der Erstberatungsstelle kann darauf aufbauen.

Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen!

Related Posts