Das neue Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales fördert den digitalen Wandel in Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern. Entsprechende Projekte werden vom Staat mit 80 Prozent bezuschusst. Insofern ergänzt unternehmensWert:Mensch plus das bisher schon erfolgreich laufende Programm unternehmensWert:Mensch.
Einige von Euch haben das Programm unternehmensWert:Mensch bereits genutzt, um die staatliche Förderung von Projekten zur zukünftigen personalpolitischen Ausrichtung ihrer Unternehmen in Anspruch zu nehmen. Dieses Förderprogramm läuft noch bis 2020. Hier erhalten Unternehmen mit bis zu zehn (in einigen Bundesländern bis zu neun) Mitarbeitern eine Förderung von 80 Prozent für maximal zehn Beratungstage à 1.000 Euro = 8.000 Euro. Wer möchte, kann also noch einsteigen. Das ist eine Chance, seine Mitarbeiter zu einem echten Team mit gemeinsamen Zielvorstellungen und Regeln zusammenzuschweißen. Neben dem Feld „Personalführung/ Personalentwicklung“ können Projekte auch in den Handlungsfeldern „Wissens- & Kompetenzvermittlung“, „Chancengleichheit & Diversity“ oder „Gesundheit“ stattfinden.
Dazugekommen ist jetzt – ebenfalls unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales – das Programm unternehmensWert:Mensch plus. Es fördert „personalpolitische oder arbeitsorganisatorische Veränderungsprozesse im Zusammenhang mit einer digitalen Transformation innerhalb des Betriebes“. Was könnten das für Projekte sein? Einige Beispiele:
- Einführung von mobilen Endgeräten für Baustellenteams in einem Handwerksbetrieb;
- Aufbau eines Online-Shops als Ergänzung zum Ladenlokal, z.B. für Farbengeschäft, Konditorei, Fliesenhandel, Metzgerei, oder andere;
- Einführung von Buchungsportalen zur Tischreservierung in Restaurants oder Terminen bei Friseuren, Kosmetikstudios oder Fußpflegepraxen;
- Schaffung einer gemeinsamen Wissensplattform (Wiki) in einem Ingenieurbüro oder einem Computerservice;
- Entwicklung von Schulungskonzepten für den souveränen Umgang mit digitaler Technik, z.B. Tablets im Außendienst oder auf Baustellen;
- Einführung von Homeoffice zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern können die Förderung beantragen, wie im Programm unternehmensWert:Mensch bei den schon bekannten Erstberatungsstellen. Die Macher des Programms gehen davon aus, dass die Digitalisierung bei vielen Beschäftigten Ängste um den Arbeitsplatz auslöst und dass auch Vorbehalte gegen das lebenslange Lernen bestehen. Die Beratung läuft deshalb nach einer speziellen Methodik ab, die darauf ausgerichtet ist, gemeinsam mit den Mitarbeitern den digitalen Wandel zu schaffen, ohne dass Ängste entstehen und die Modernisierung dadurch evtl. scheitert. So sollen aus Mitarbeitern Gestalter werden. Projekte nach unternehmensWert:Mensch plus laufen immer über zwölf Beratungstage und müssen immer innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden. Die Höhe der Förderung beträgt 80 Prozent des Beratungshonorars bei einem maximalen Tagessatz von 1.000 Euro netto, also 9.600 Euro.
Die Förderung nach unternehmensWert:Mensch plus kann zusätzlich zu der Förderung nach unternehmensWert:Mensch in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass das Ergebnisgespräch der unternehmensWert:Mensch-Beratung bei der Erstberatungsstelle stattgefunden hat.
Wir, Helmut und Marianne Becker, sind als Prozessberater für beide Programme autorisiert. Näheres zu den Programmen findet Ihr im Internet unter http://www.unternehmens-wert-mensch.de