So setzen wir die DSGVO um

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Lange haben wir es vor uns hergeschoben, aber nun wird es höchste Zeit: Die neue Datenschutzgrundverordnung gilt ab 25. Mai 2018. Nach der Lektüre diverser „Whitepapers“, der Teilnahme an einem Webinar zum Thema und Gesprächen mit unserer Internetagentur ist bisher folgendes klar:

  • Für unsere Websites (www.becker-kaarst.de und www.powerpaare.net) brauchen wir eine völlig neue Datenschutzerklärung, die genau sagt, welche Daten wir erfassen, speichern und verarbeiten. Dabei hilft unsere Internetagentur. Wichtig: Die Datenschutzerklärung wird bei der Gelegenheit vom Impressum getrennt.
  • Weil wir in der Vergangenheit die Zustimmungen zum Newsletter-Empfang nicht dokumentiert haben, werden wir von jedem Empfänger erneut eine Zustimmung anfordern. Dazu gibt es Anfang Mai einen Sondernewsletter.
  • Auf den Websites werden alle Formulare an die neue Rechtslage angepasst, das heißt es werden nur noch die Daten in Pflichtfeldern abgefragt, die für den jeweiligen Vorgang unbedingt erforderlich sind.
  • Vermutlich werden wir uns auch von der Kommentarfunktion auf den Websites trennen, denn von Nutzern eingegebene Kommentare sind auch Daten, die gespeichert werden und die wir ansonsten regelmäßig „händisch“ löschen müssten.
  • Außerdem sind wir dabei, mit allen Dienstleistern, zum Beispiel Internetprovider, Internetagentur, Plattformen wie WordPress oder Mailchimp, etc. sogenannte ADV-Verträge zu schließen. ADV bedeutet Auftragsdatenverarbeitung.
  • Schließlich werden wir unsere Websites auf SSL-Verschlüsselung umstellen. Diesen höheren Sicherheitsstandard honoriert Google übrigens mit einem besseren Ranking.
  • Daneben gibt eine Reihe von Formalitäten zu beachten, z.B. die Benennung eines Datenschuzbeauftragten, sofern noch nicht geschehen.

An alle, die sich bisher nicht um die DSGVO gekümmert haben, der Hinweis es bis zum 25. Mai 2018 zu tun. Sehr hilfreich ist das vom Zentralverband des Deutschen Handewerks (ZDH) veröffentlichte Leitfaden, den man hier herunterladen kann. Die Verordnung gilt für alle Unternehmen und Freiberufler unabhängig von der Firmengröße und alle Fachleute gehen davon aus, dass sie auch mit Sanktionen durchgesetzt wird. Das verlangt Artikel 83 der DSGVO. Es steht nicht mehr im Ermessen der Aufsichtsbehörden, ob ein Verstoß geahndet wird. Bußgelder können vier Prozent des Jahresumsatzes betragen.

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