Das liebe Geld: Arbeitsverträge für Euch oder nicht?

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Habt Ihr Arbeitsverträge? In Einzelfirmen haben manchmal weder er noch sie einen Arbeitsvertrag. Man entnimmt das Geld, was man braucht und fertig. Wie sieht es dann mit der Altersvorsorge aus? Freiberufler haben ihre berufsständischen Versorgungswerke, im Handwerk gilt die Pflichtversicherung, sofern das Gewerk der Anlage A der Handwerksordnung angehört. In allen anderen Fällen wird (hoffentlich) privat vorgesorgt. Wird die Firma als GmbH geführt, sind  Geschäftsführerverträge zwingend. Als geschäftsführender Alleingesellschafter hat man die Wahl, ob man in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt oder privat vorsorgt. Soweit zum Chef. Wie sieht es für die Chefin aus?

Die meisten Unternehmerfrauen haben unterdessen Arbeitsverträge, beziehen ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen und zahlen Beiträge für die eigene Rente ein. Nach einer aktuellen Studie des Deutschen Handwerksinstituts beziehen aber in diesem Wirtschaftszweig 20 % der im Betrieb tätigen (Ehe-)frauen ein Einkommen ohne Sozialversicherungspflicht. Entweder erhalten sie Beträge als Entnahme aus der Einzelfirma oder als geringfügig Beschäftigte. Sechs Prozent der Frauen arbeiten komplett unentgeltlich.

Wir wissen nicht, wie Ihr das handhabt. Uns begegnen in der Beratung, nicht nur im Handwerk, auch in der Landwirtschaft, in der Gastronomie oder bei Freiberuflern immer wieder Paare, bei denen die (Ehe-)frau keinen Arbeitsvertrag hat und auch kein regelmäßiges eigenes Einkommen bezieht. Das ist nicht ratsam, weder für das Selbstwertgefühl der betroffenen Frau, noch wegen der fehlenden Rentenansprüche, aber auch für den Fall, dass sich die Frau aus irgendwelchen Gründen einmal arbeitslos melden müsste. Sie hätte dann keinerlei Ansprüche, obwohl sie vielleicht jahrzehntelang gearbeitet hat. Falls Ihr an Eurer Situation etwas ändern wollt, besprecht Euch vorher mit Eurem Steuerberater.

 

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