Arbeitszeiten, Arbeitsbelastung und Arbeitszeitkonten

Kategorie für Sie geschrieben

Am 14. Mai hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet werden sollen, die gesamte Stundenleistung ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeitszeiten überschritten würden. Im Moment ändert das Urteil erst einmal nichts, aber es ist ein Anstoß, einmal über dieses Thema im eigenen Unternehmen nachzudenken.

Bis heute besteht in Deutschland nur eine Verpflichtung, geleistete Überstunden zu dokumentieren. Das könnte sich demnächst ändern. Folgt unsere Gesetzgebung dem EuGH, ist es wahrscheinlich, dass Systeme zur Zeiterfassung verpflichtend werden.

Arbeitszeitkonten als Chance

Wenn die Zeiterfassung früher oder später sowieso kommt, dann sollten Unternehmen bei der Gelegenheit auch noch einmal über Arbeitszeitkonten nachdenken. Was ist das?

Ein Arbeitszeitkonto funktioniert wie ein Bankkonto, nur dass statt Geld dort Zeit gebucht wird. In einem solchen Konto können Überstunden angespart und später in Abstimmung mit der Firma verbraucht werden. Wer auf seinem Zeitkonto in die Miesen gerät und Zeitschulden anhäuft, muss die Stunden später nachholen.

Was sind die Vorteile eines Arbeitszeitkontos?

Flexibilität: Unternehmen können besser auf eine schwankende Auftragslage reagieren und Mitarbeiter effektiver einsetzen. Und Mitarbeiter können Zeitguthaben für Freizeitaktivitäten ansammeln.

Motivation: Überstunden sind bei den Mitarbeitern oft nicht beliebt. Starre Arbeitszeiten aber auch nicht. Mal eher gehen, wenn das Kind Geburtstag feiert, oder schon am Freitagmittag in ein langes Wochenende aufbrechen – Arbeitszeitkonten bieten diesen Spielraum.

Fairness: Arbeitszeitkonten stellen sicher, dass niemand Überstunden ohne Ausgleich machen muss. Das stärkt das Vertrauen in die Firma und macht auf Dauer zufriedener. Und zufriedene Mitarbeiter sind in der Regel engagierter und produktiver.

Zu berücksichtigen ist die aktuelle Rechtslage in Form des Arbeitszeitgesetzes. Mitarbeiter können nicht beliebig viel und lange arbeiten. So ist es verboten, dass jemand über einen längeren Zeitraum mehr arbeitet als zehn Stunden pro Tag. Und die Ruhezeit von elf Stunden zwischen Arbeitsende und Wiederbeginn ist zwingend einzuhalten.

Was ist bei Arbeitszeitkonten zu beachten?

Rechtliche Vorschriften für die Form von Arbeitszeitkonten gibt es nicht. Entscheidend ist allein, dass die Plus- und Minusstunden festgehalten werden. Das auch mit Stundenzetteln und einer Exceltabelle. Ein Muster steht hier zum Download bereit. Praktischer sind Apps fürs Smartphone, die oft von den Anbietern einer Unternehmenssoftware als Zusatzmodule angeboten werden. Auf dem Handy hat dann jeder seine Arbeitszeiten immer dabei. So haben Chef und Mitarbeiter immer genau im Blick, wie viele Stunden gearbeitet wurden. „Amtlich“ werden Überstunden erst, wenn der Chef sie abgesegnet hat. Dieses „Absegnen“ passiert durch regelmäßige Prüfung der Arbeitszeitkonten. Die Mitarbeiter erhalten dann zum Beispiel monatlich ihren Kontoauszug, damit jeder Bescheid weiß und es nicht zu Konflikten kommt.

Für kleine Unternehmen empfiehlt es sich, die Arbeitszeitkonten am Jahresende oder zu einem anderen festen Datum jährlich auszugleichen. Das ist auch im Sinne eines betrieblichen Gesundheitsmanagements, denn Mehrarbeit durch Freizeit auszugleichen hilft, Überbelastungen zu vermeiden. Außerdem sollte man die maximale Anzahl von Plus- und Minusstunden festlegen, die angesammelt werden können.

Einige Links zu Zeiterfassungs-Apps:

https://www.winworker.de/mobile-zeiterfassung/

https://mite.yo.lk/

https://www.business-wissen.de/artikel/apps-8-kostenlose-tools-zur-zeiterfassung-fuer-professionals/

https://www.handwerk.com/praxisbericht-digitale-zeiterfassung-4-apps-4-handwerker

Related Posts